FAQs
Schulpflicht
Wie lange sind Jugendliche in Hamburg schulpflichtig?
Die relevanten Textstellen im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) lauten wie folgt:
§ 37 (3): "Die Schulpflicht dauert elf Schulbesuchsjahre, sie endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres. [...] Der Besuch der Grundschule wird mit vier Jahren auf die Schulpflicht angerechnet."
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Jugendlicher/eine Jugendliche die Schulpflicht erfüllt hat, wenden Sie sich an das Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) / Netzwerkstelle Jugendberufsagentur: Tel. 428 63 - 1933. Diese Nummer ist täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Nachholen von Schulabschlüssen
Wie und wo kann man in Hamburg den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) nachholen?
In der Abendschule können Jugendliche, die mindestens 18 Jahre alt, berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet und wohnhaft in Hamburg sind, in einem Jahr den ersten allgemeinbildende Schulabschluss erlangen. Der Unterricht findet meist unter der Woche in den Abendstunden statt.
Im Rahmen der Externenprüfung: Auf diese Prüfung kann man sich selbst vorbereiten oder in einem Kurs auf die Prüfung vorbereiten lassen. Privatschulen oder Institute bieten (meist kostenpflichtig) entsprechende Kurse an. Ebenso bieten die Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg Maßnahmen bei Trägern an (z.B. über Bildungsgutschein).
Ebenso gilt in Hamburg das Abschlusszeugnis einer Berufsschule als erster allgemeinbildender Abschluss.
Mehr Informationen finden Sie in den Beruflichen Bildungswegen 2017 .
Zudem ist es möglich, im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung an Produktionsschulen (PS), der Berufsvorbereitung nach SGB III (BvB) und der Berufsvorbereitung mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-pro) den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben.
Wie und wo kann man in Hamburg den mittleren Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) nachholen?
In der Abendschule können Jugendliche in einer zweijährigen Ausbildung den mittleren Schulabschluss erlangen. Sie müssen dazu mindestens 18 Jahre alt, berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein und bereits den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben sowie einen Hamburger Wohnsitz haben. Der Unterricht findet meist unter der Woche in den Abendstunden statt.
Im Rahmen der Externenprüfung: Auf diese Prüfung kann man sich selbst vorbereiten oder sich in einem Kurs auf die Prüfung vorbereiten lassen. Privatschulen oder Institute bieten (meist kostenpflichtig) entsprechende Kurse an.
In bestimmten Fällen führt der Besuch einer Berufsschule zu einem Schulabschluss, der in seinen Berechtigungen dem mittleren Schulabschluss entspricht. Die Gleichwertigkeit muss vom Schulinformationszentrum SIZ anerkannt werden.
Folgende Schulen ermöglichen Jugendlichen mit Behinderung den Erwerb des mittleren Schulabschlusses:
Elbschule - Bildungszentrum Hören und Kommunikation:
Holmbrook 20, 22605 Hamburg, Tel.: 428 485 -0
Sprachheilschule Zitzewitzstraße (ReBBZ Wandsbek-Süd)
Zitzewitzstraße 51, 22043 Hamburg, Tel.: 689 404-0
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Hamburg
Borgweg 17 a, 22303 Hamburg, Tel.: 428 88 61-0
Carl-Cohn-Straße 2, 22297 Hamburg, Tel.: 428 88 07-01
Hier sind der Erwerb des mittleren Schulabschlusses sowie der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
(Quelle: Berufliche Bildungswege 2017)
Praktika und FSJ
Wie können Jugendliche bei der Suche nach einem Praktikumsplatz unterstützt werden?
Eine Hilfestellung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz geben die beiden Praktikumsbörsen der Handelskammer und der Handwerkskammer Hamburg .
Weitere hilfreiche Informationen finden Schülerinnen und Schüler, aber auch Schulen und Unternehmen in den Leitfäden Praktikum der Stadtteilschule .
Wo findet man Angebote zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD)?
Freiwilligendienste bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Möglichkeit sich außerhalb von Schule und Beruf in sozialen, ökologischen, kulturellen oder sportlichen Bereichen zu engagieren.
Auf der Seite www.hamburg.de werden die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner/-innen zu Freiwilligendiensten in Hamburg dargestellt.
Dort finden Sie auch eine Übersicht über Freiwilligendienste für Geflüchtete in Hamburg.
Eine Übersicht über die wesentlichen Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen FSJ und BFD finden Sie auf der Seite www.bundes-freiwilligendienst.de. Zudem bietet die Webseite eine deutschlandweite Stellenbörse.
Allgemeine Informationen zum BFD finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums unter www.bundesfreiwilligendienst.de.
Zugang zu Ausbildung für spezielle Zielgruppen
Welche Möglichkeiten, eine Ausbildung zu absolvieren gibt es für junge Mütter/Väter oder in Pflege eingebundene junge Menschen?
Generell können alle Berufe, die in einer betrieblichen Ausbildung erlernt werden, auch in Teilzeit absolviert werden. Informationen über die Möglichkeiten der Teilzeitausbildung sowie eine persönliche Beratung bietet die ServiceCenter Teilzeitausbildung (Koordinierungsstelle für Weiterbildung und Beschäftigung KWB e.V.) und die Handwerkskammer Hamburg. Das Angebot wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds und die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Tipps und Informationen rund um das Thema Teilzeitausbildung in Hamburg erhalten Sie auch in der Broschüre der Agentur für Arbeit Hamburg. Sie erfahren hier, welche Vorteile diese Form der Ausbildung sowohl für die Azubis als auch für die Betriebe hat und welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen. Auch die jeweiligen Ansprechpartner mit ihren Kontaktdaten können Sie diesem Flyer entnehmen.
In der JOBSTARTER-Broschüre "Ausbildung in Teilzeit - Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes im Überblick" finden Sie wichtige Informationen zu staatlichen Unterstützungsleistungen.
Welchen Zugang zu Ausbildung und Arbeit haben Jugendliche und junge Erwachsene mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus, und wer berät sie am Übergang Schule - Beruf?
In den letzten Monaten sind einige gesetzliche Regelungen eingeführt worden, die jungen Geduldeten, Flüchtlingen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sowie Asylsuchenden den Zugang zu Ausbildung und Arbeit erleichtern. Einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und Gesetzesgrundlagen sowie Informationen zu Programmen und Expertisen finden Sie im "Schmökerkasten" auf www.uebergangschuleberuf.de unter dem Menüpunkt Migration und Flucht.
Unterstützung bei der Beratung leisten:
Netzwerk FLUCHTort Hamburg 5.0
ASM e.V.: Teilhabe durch Ausbildung
basis & woge e.V.: PLIETSCH! - Ausbildungsbegleitung für Flüchtlinge durch Mentoren/-innen
BI Beruf und Integration Elbinseln gGmbH: Integration durch berufliche Qualifizierung
Netzwerk Chancen am FLUCHTort Hamburg
Welche Möglichkeiten gibt es für junge Erwachsene über 25 Jahren, eine Ausbildung zu absolvieren oder einen Berufsabschluss zu erwerben?
Erstausbildung
Damit auch junge Erwachsene über 25 Jahren noch eine Berufsausbildung absolvieren können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit 2013 die Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener" ins Leben gerufen. Aufgrund positiver Bilanzen wurde 2016 die gemeinsame Initiative unter dem neuen Namen „Zukunftsstarter“ mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier .
Ziel der Initiative ist es, insbesondere arbeitslose junge Erwachsene über 25 Jahren ohne Berufsabschluss für eine abschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen. Darüber hinaus sind aber auch gering qualifizierte Arbeitnehmer/-innen, Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende und Arbeitnehmer/-innen mit Berufsabschluss, welche mindestens die letzten 4 Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben, förderfähig.
Weitere Informationen zu „Zukunftsstarter" finden Sie in dem Flyer und auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
Berufsabschluss
Für junge Erwachsene über 25 Jahren mit viel Berufserfahrung oder einem Abschluss aus dem Ausland (Berufs-/Hochschulabschluss) bietet das Projekt „Mission Zukunft – Beratung über Anpassungs- und Nachqualifizierung in Hamburg“ Qualifizierungsberatungen an. Es werden fehlende fachliche und sprachliche Kompetenzen ermittelt, Wege, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten einer Nach-und Weiterqualifizierung aufgezeigt. Zusätzlich führt das Projekt insgesamt viermal im Jahr Aktionswochen zur beruflichen Kompetenzfeststellung für die Branchen „Metall-Schweißen-Elektro“ und „Pflege und Gesundheit“ durch.
Das Projekt ist ein Teilprojekt des IQ Netzwerks Hamburg – NOBI. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite Mission Zukunft und auf der Webseite der Handwerkskammer Hamburg.
Allgemeines zur Ausbildung
Wo kann man sich über die verschiedenen Berufsbilder und Ausbildungsgänge (Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Verdienst, Weiterentwicklungsmöglichkeiten, etc.) informieren?
Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen bieten
die Agentur für Arbeit Hamburg,
die Handelskammer Hamburg und
Weitere Informationen bietet die Plattform www.planet-beruf.de der Bundesagentur für Arbeit. Hier können Schüler/-innen testen, welche Berufe zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen, aber auch Lehrer/-innen und Eltern erhalten hier Unterrichtsideen und nützliche Informationen zur Unterstützung der Jugendlichen.
Was ist der Unterschied zwischen einer geförderten und einer dualen Ausbildung?
Die grundlegenden Unterschiede dieser (und weiterer) Ausbildungsformen werden auf den Seiten des Hamburger Informationsportals www.uebergangschuleberuf.de erläutert.
Wer berät, wenn Jugendliche die Ausbildung abbrechen wollen?
Jugendliche brechen aus unterschiedlichen Gründen ihre Ausbildung ab. Welche das sein können und was Jugendliche dann tun können, beantwortet die Agentur für Arbeit Hamburg auf ihrer Homepage.
Bei einem drohenden Ausbildungsabbruch können das Ausbildungscoaching, die Assistierte Ausbildung (AsA) oder ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung über die Teilnahme und die Dauer trifft bei beiden Angeboten die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Jugendberufsagentur.
Darüber hinaus gibt es weitere Projekte und Initiativen, zu deren Zielen die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen gehört, z.B. die Initiative VerA: Fit für den Beruf mit SES-Ausbildungsbegleitern . Zudem gibt es eine spezielle Ausbildungsbegleitung für jugendliche und jungerwachsene Flüchtlinge im Rahmen des Netzwerks "FLUCHTort Hamburg 5.0".
Wo gibt es finanzielle Unterstützung für Auszubildende?
Folgende Seiten bieten Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende:
BaföG für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler in Hamburg
Wo finden Jugendliche, junge Erwachsene und Auszubildende Informationen rund ums Wohnen, und welche Wohnmöglichkeiten gibt es für sie in Hamburg?
Der angespannte Wohnungsmarkt in Hamburg macht es insbesondere für junge Menschen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Wichtige Informationen rund ums Wohnen wie z. B. zu Mietfragen, finanziellen Hilfen und zur An-/Ummeldung des Wohnsitzes sind auf der Website des Hamburger Jugendservers zusammengestellt.
Wohnungsangebote speziell für Auszubildende bietet das bfw-Vermittlungskontor an.