FAQs
Schulpflicht
Wie lange sind Jugendliche in Hamburg schulpflichtig?
Die relevanten Textstellen im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) lauten wie folgt:
§ 37 (3): "Die Schulpflicht dauert elf Schulbesuchsjahre, sie endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres. [...] Der Besuch der Grundschule wird mit vier Jahren auf die Schulpflicht angerechnet."
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Jugendlicher/eine Jugendliche die Schulpflicht erfüllt hat, wenden Sie sich an das Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) / Netzwerkstelle Jugendberufsagentur. Diese Nummer ist täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Ansprechpartnerin im HIBB / Netzwerkstelle Jugendberufsagentur:
Frau Bettina Raphael
Telefon: 040 428 63 - 1933
Nachholen von Schulabschlüssen
Wie und wo kann man in Hamburg den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) erwerben?
Am Campus Zweiter Bildungsweg können junge Menschen den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erlangen. Sie müssen dazu mindestens 18 Jahre alt, berufstätig sein oder einen Familienhaushalt führen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (Eignungstest vor Ort), dürfen zwei Jahre oder länger keine allgemeinbildende oder berufliche Schule besucht haben sowie in Hamburg wohnen. Der Unterricht findet vormittags, nachmittags oder abends statt.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Externenprüfung. Sogenannte Externenprüfungen geben die Möglichkeit, Abschlüsse, zum Beispiel der allgemeinbildenden Schulen, wie den ersten allgemeinbildenden Abschluss, zu erwerben. Wer sich zur Prüfung anmeldet, darf keine staatliche oder staatlich anerkannte Hamburger Schule besuchen, die zu dem erstreben Abschluss führt. Auf diese Prüfung kann man sich eigenständig vorbereiten oder in einem Kurs auf die Prüfung vorbereiten lassen. Privatschulen oder Institute bieten (meist kostenpflichtig) entsprechende Kurse an. Ebenso bieten die Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg Maßnahmen bei Trägern an (z.B. über Bildungsgutschein).
Zudem ist es möglich, im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung an Produktionsschulen (PS), der Berufsvorbereitung nach SGB III (BvB) und der Berufsvorbereitung mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro) den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben.
Ebenso gilt in Hamburg das Abschlusszeugnis einer Berufsschule. Mit dem Abschluss der Berufsschule erwirbt der/die Absolvent/-in zusätzlich zur beruflichen Qualifizierung zumindest den ersten allgemeinbildendern Schulabschluss.
Mehr Informationen finden Sie in den Beruflichen Bildungswegen 2024.
Wie und wo kann man in Hamburg den mittleren Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) erwerben?
Am Campus Zweiter Bildungsweg können junge Menschen in einer, in der Regel, zweijährigen Ausbildung den mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss erlangen. Sie müssen dazu mindestens 18 Jahre alt, berufstätig sein oder einen Familienhaushalt führen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (Eignungstest vor Ort), in Hamburg wohnen und dürfen zwei Jahre oder länger keine allgemeinbildende oder berufliche Schule besucht haben. Der erste allgemeinbildende Schulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung wird vorausgesetzt. Der Unterricht findet vormittags, nachmittags oder abends statt.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Externenprüfung. Sogenanne Externenprüfungen geben die Möglichkeit, Abschlüsse, zum Beispiel der allgemeinbildenden Schulen, wie den mittleren allgemeinbildenden Abschluss, zu erwerben. Wer sich zur Prüfung anmeldet, darf keine staatliche oder staatlich anerkannte Hamburger Schule besuchen, die zu dem erstrebten Abschluss führt. Auf diese Prüfung kann man sich selbst vorbereiten oder sich in einem Kurs auf die Prüfung vorbereiten lassen. Privatschulen oder Institute bieten (meist kostenpflichtig) entsprechende Kurse an.
In bestimmten Fällen führt der Besuch einer Berufsschule zu einem Schulabschluss, der in seinen Berechtigungen dem mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss entspricht. Die Gleichwertigkeit muss vom Schulinformationszentrum SIZ anerkannt werden.
Folgende Schulen ermöglichen Jugendlichen mit Behinderung den Erwerb des mittleren Schulabschlusses:
Elbschule - Bildungszentrum Hören und Kommunikation:
Holmbrook 20, 22605 Hamburg, Tel.: 428 485 -0
Sprachheilschule Zitzewitzstraße (ReBBZ Wandsbek-Süd)
Zitzewitzstraße 51, 22043 Hamburg, Tel.: 689 404-0
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Hamburg
Borgweg 17 a, 22303 Hamburg, Tel.: 428 88 61-0
Carl-Cohn-Straße 2, 22297 Hamburg, Tel.: 428 88 07-01
Hier sind der Erwerb des mittleren Schulabschlusses sowie der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
(Quelle: Berufliche Bildungswege 2024)
Praktika und Freiwilligendienste
Wie können Jugendliche bei der Suche nach einem Praktikumsplatz unterstützt werden?
Eine Hilfestellung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz geben die beiden Praktikumsbörsen der Handelskammer und der Handwerkskammer Hamburg.
Weitere hilfreiche Informationen finden Schülerinnen und Schüler, aber auch Schulen und Unternehmen in den Leitfäden Praktikum der Stadtteilschule.
Auf der Webseite praktika-berufsorientierung.de finden Sie gebündelte Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Haftungs- und Versicherungsfragen sowie zu Vergütung, Vertrag und Kündigung bei Praktika. Zusammengestellt wurden diese Informationen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesagentur für Arbeit sowie vom Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT.
Wo findet man Angebote zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD)?
Freiwilligendienste bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Möglichkeit sich außerhalb von Schule und Beruf in sozialen, ökologischen, kulturellen, demokratisch/ politischen oder sportlichen Bereichen zu engagieren. Die Freiwilligendienste ermöglichen neue Erfahrungen, den Erwerb neuer Kompetenzen und sie fördern die persönliche Entwicklung sowie die berufliche Orientierung.
Die Webseite Freiwilligendienste in Hamburg informiert umfassend zu den Rahmenbedingungen, Trägern, Ansprechpartner/-innen und Einsatzstellen der unterschiedlichen Freiwilligendienste in Hamburg.
Allgemeine Informationen zum BFD und eine Übersicht über die wesentlichen Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen FSJ und BFD finden Sie auf der Seite www.bundes-freiwilligendienst.de. Zudem bietet die Webseite eine deutschlandweite Stellenbörse.
Sprachniveaus
Was bedeutet Sprachniveau A1, A2, B1, B2, C1 oder C2?
Um zu wissen, wie gut jemand eine Fremdsprache beherrscht, ist ein Raster entwickelt worden, das die Abstufungen der Sprachkompetenz abbildet. Der sogenannte „Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen“ hat das Ziel, einen gemeinsamen europäischen Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen zu schaffen.
Nach dem Standard des „Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ gibt es sechs Sprachniveaus:
• A steht für Elementare Sprachverwendung (A1 und A2),
• B steht für Selbstständige Sprachverwendung (B1 und B2) und
• C steht für Kompetente Sprachverwendung (C1 und C2).
Jede Stufe beschreibt die Kompetenzen der Lernenden in Bezug auf das Verstehen, das Sprechen und das Schreiben der Fremdsprache. Es beginnt mit dem Niveau A1, bei dem man sich auf einfache Art verständigen kann, wenn die Gesprächspartner/-innen langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen, und geht bis zum Niveau C2, bei dem eine nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung vorliegt.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Sprachniveaus finden Sie hier.
Zugang zu Ausbildung für spezielle Zielgruppen
Welche Möglichkeiten, eine Ausbildung zu absolvieren gibt es für junge Mütter/Väter oder in Pflege eingebundene junge Menschen?
Generell können alle dualen Ausbildungen auch in Teilzeit absolviert werden, sofern der Ausbildungsbetrieb dem zustimmt. Informationen über die Möglichkeiten der Teilzeitausbildung sowie eine persönliche Beratung bietet das ServiceCenter Teilzeitausbildung (Koordinierungsstelle für Weiterbildung und Beschäftigung KWB e. V.). Das Angebot wird gefördert vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und der Freien und Hansestadt Hamburg.
Allgemeine Informationen rund um das Thema Teilzeitausbildung, auch Informationen zu staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten sie in der Broschüre "Berufsausbildung in Teilzeit" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Welchen Zugang zu Ausbildung und Arbeit haben Jugendliche und junge Erwachsene mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus, und wer berät sie am Übergang Schule - Beruf?
Es gibt gesetzliche Regelungen, die jungen Geflüchteten den Zugang zu Ausbildung und Arbeit erleichtern.
Informationen zu diesen Regelungen und deren Umsetzung in Hamburg, Informationen über Zugangsvoraussetzungen und Angebote für junge Geflüchtete U25 finden Sie hier.
Einen Überblick auch über bundesweite Entwicklungen und Gesetzesgrundlagen sowie Informationen zu Programmen und Expertisen finden Sie im "Schmökerkasten" auf www.uebergangschuleberuf.de unter dem Menüpunkt Migration und Flucht.
Welche Möglichkeiten gibt es für junge Erwachsene über 25 Jahren, eine Ausbildung zu absolvieren oder einen Berufsabschluss zu erwerben?
Erstausbildung
Damit auch junge Erwachsene über 25 Jahren noch eine Berufsausbildung absolvieren können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit 2013 die Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener" ins Leben gerufen. Aufgrund positiver Bilanzen wurde 2016 die gemeinsame Initiative unter dem neuen Namen „Zukunftsstarter" mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt.
Ziel der Initiative ist es, insbesondere arbeitslose junge Erwachsene über 25 Jahren ohne Berufsabschluss für eine abschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen. Darüber hinaus sind aber auch gering qualifizierte Arbeitnehmer/-innen, Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende und Arbeitnehmer/-innen mit Berufsabschluss, welche mindestens die letzten 4 Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben, förderfähig.
Berufsabschluss
Die Servicestelle Handwerk & Migration der Handwerkskammer Hamburg bietet unter anderem das IQ Projekt „Anerkennung ansteuern" an. Dort können sich junge Erwachsene mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen beraten lassen. Das Team begleitet die Teilnehmenden im Anerkennungsverfahren und vermittelt bei Bedarf Anpassungsqualifizierungen in Betrieben. Auch über die Möglichkeiten und Perspektiven einer praktischen Kompetenzfeststellung wird aufgeklärt.
Das Projekt ist ein Teilprojekt des IQ Netzwerks Hamburg. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung" zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Allgemeines zur Ausbildung
Wo kann man sich über die verschiedenen Berufsbilder und Ausbildungsgänge (Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Verdienst, Weiterentwicklungsmöglichkeiten, etc.) informieren?
Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen bieten
die Agentur für Arbeit Hamburg,
die Handelskammer Hamburg und
Weitere Informationen bietet die Plattform www.planet-beruf.de der Bundesagentur für Arbeit. Hier können Schüler/-innen testen, welche Berufe zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen, aber auch Lehrer/-innen und Eltern erhalten hier Unterrichtsideen und nützliche Informationen zur Unterstützung der Jugendlichen.
Was ist der Unterschied zwischen einer außerbetrieblichen (geförderten) und einer dualen Ausbildung?
Die grundlegenden Unterschiede dieser (und weiterer) Ausbildungsformen werden auf den Seiten des Hamburger Informationsportals www.uebergangschuleberuf.de erläutert.
Wer berät und/oder unterstützt, wenn Jugendliche die Ausbildung abbrechen wollen?
Jugendliche brechen aus unterschiedlichen Gründen ihre Ausbildung ab. Welche das sein können und was Jugendliche dann tun können, beantwortet die Agentur für Arbeit Hamburg auf ihrer Homepage.
Bei einem drohenden Ausbildungsabbruch kann die Assistierte Ausbildung flex (AsA flex) in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung über die Teilnahme und die Dauer trifft die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Jugendberufsagentur.
Darüber hinaus gibt es weitere Projekte und Initiativen, zu deren Zielen auch die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen gehört, z.B. die Initiative VerAplus - Stark durch die Ausbildung.
Wo gibt es finanzielle Unterstützung für Auszubildende?
Folgende Seiten bieten Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende:
BaföG für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler in Hamburg
Wo finden Jugendliche, junge Erwachsene und Auszubildende Informationen rund ums Wohnen, und welche Wohnmöglichkeiten gibt es für sie in Hamburg?
Der angespannte Wohnungsmarkt in Hamburg macht es insbesondere für junge Menschen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Wichtige Informationen rund ums Wohnen wie z. B. zu Mietfragen, finanziellen Hilfen und zur An-/Ummeldung des Wohnsitzes sind auf der Website des Hamburger Jugendservers zusammengestellt.
Rechtsextremismus
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie in Ihrem (beruflichen) Umfeld mit rechtsextremen Haltungen konfrontiert sind oder Sie auf Personen mit rechtsextremen Tendenzen treffen?
Die kostenlosen Beratungsangebote des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus richten sich unter anderem an Betroffene rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Sie finden dort auch Angebote für Fachkräfte und Institutionen, die sich beraten lassen möchten, sowie Anlaufstellen für Personen, die Unterstützung für einen Ausstieg aus rechten Zusammenhängen in Hamburg suchen. Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie auf den Seiten der Stadt Hamburg.
Neben Präventionsangeboten für Jugendliche verlinkt der Hamburger Jugendserver auf weitere Projekte, die Beratungen und Services zum Thema Rechtsextremismus anbieten.
Wo können Sie sich im Themenfeld Rechtsextremismus weiterbilden und finden Materialien zum Thema?
Eine Auflistung verschiedener Informationsportale, Präventionsangebote für Jugendliche sowie pädagogische Materialien zum Thema finden Sie auf den Seiten des Hamburger Jugendservers sowie auf Hamburg.de.
Auf den Seiten des Kompetenznetzwerkes Rechtsextremismus finden Sie Veröffentlichungen zu neuesten Entwicklungen der extremen Rechten. Das Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus bietet auch Fortbildungen zum Thema für Multiplikatoren/-innen und pädagogisches Fachpersonal an. Über das Infoportal des KompRex können Sie außerdem bundesweit und gezielt nach Angeboten suchen.
Eine Zusammenstellung von Angeboten zur politischen Bildung zu den Themen finden Sie außerdem auf Hamburg Aktiv.