Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach dem SGB III (Agentur für Arbeit)

Das Ziel der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nach SGB III ist es, nicht mehr schulpflichtige Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, auf die Ausbildung vorzubereiten und in diese zu integrieren. Ist den Teilnehmenden die Aufnahme einer Ausbildung nicht möglich, kann die Vorbereitung auf eine Beschäftigung paralleles Ziel sein.

Inhalte:

Die BvB ist in vier Qualifizierungsebenen strukturiert. Die Qualifizierungsebenen stellen zeitlich und inhaltlich individuell zu durchlaufende Qualifizierungsabschnitte dar. Die Übergänge finden bedarfsorientiert statt. Eine kontinuierliche Bildungsbegleitung der Teilnehmenden beinhaltet die gemeinsame Entwicklung eines individuellen Qualifizierungs- und Förderplans für jede/-n Teilnehmende/-n sowie die Sicherung des jeweils vereinbarten Qualifizierungszieles.

  • In der Eignungsanalyse (max. vier Wochen) findet eine Einschätzung der Stärken und Schwächen der Teilnehmenden statt.
  • Das Kernelement der Grundstufe (max. sechs Monate) ist die Berufsorientierung / Berufswahl. Hier ist auch eine Grundlagenqualifizierung in IT- und Medienkompetenz möglich.
  • In der Förderstufe (max. drei Monate) werden hauptsächlich berufliche Grundfertigkeiten erworben.
  • Die Übergangsqualifizierung (max. neun Monate) bietet betriebsnahe Vermittlung von berufs- und betriebsorientierten Qualifikationen (Praktika), u. a. die arbeitsplatzbezogene Einarbeitung (für Teilnehmende, bei denen die Ausbildungsreife im Maßnahmeverlauf nicht hergestellt werden kann).
Darüber hinaus können zusätzlich folgende Förder- und Qualifizierungssequenzen nach Bedarf in den verschiedenen Ebenen durchgeführt werden:
  • Erwerb von Qualifizierungs- oder Ausbildungsbausteinen
  • Bewerbungstraining (z. B. Entwicklung von Bewerbungsstrategien, Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche)
  • Sprachförderung
  • Unterricht in allgemeinbildenden Fächern und Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ehemals Hauptschulabschluss) bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses
  • Mobilitätstraining
  • interkulturelles Training
  • auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote (z. B. Orientierung für junge Frauen im Handwerk, Technik und IT als ein innovatives Angebot zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung von jungen Frauen)
  • Gendertraining
  • Die Teilnehmenden erhalten Fachpraxis, theoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Hilfen im Rahmen der BvB.
  • Die BvB findet an fünf Tagen die Woche statt. Die Wochenstundenzahl beträgt 39 Zeitstunden.
Zielgruppe:

Die BvB richtet sich an junge Menschen, ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und grundsätzliche eine Ausbildung anstreben.
Zur Zielgruppe zählen insbesondere
  • junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder
  • bei denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden soll;
  • junge Menschen mit komplexem Förderbedarf,
  • bei denen persönliche Rahmenbedingungen und die familiäre Situation verstärkt berücksichtigt werden müssen und/oder
  • bei denen vor Maßnahmebeginn zwar keine eindeutige positive Prognose zur Herstellung der Ausbildungsreife vorliegt, die Aufnahme einer Ausbildung aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist und die vor Maßnahmebeginn ausreichend motiviert und stabilisiert sind, um eine regelmäßige Teilnahme sicherzustellen;
  • junge Menschen mit Behinderungen, sofern der individuelle Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und die Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.
Alter:
  • in der Regel bis 25 Jahre
Sprachniveau:
  • I.d.R. mindestens Sprachniveau B1. Die notwendigen Sprachkenntnisse hängen jedoch sehr vom Zielberuf bzw. angestrebten Berufsfeld ab.
Aufenthaltsstatus:
  • Auch Jugendliche ohne deutsche Staatsangehörigkeit können grundsätzlich an der BvB teilnehmen, wenn sie nicht vom Arbeitsmarktzugang ausgeschlossen sind. Insbesondere ist keine Teilnahme möglich, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt. Je nach Aufenthaltsstatus unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen zur BvB. Die Einzelfallentscheidung trifft die zuständige Beratungsfachkraft innerhalb der Jugendberufsagentur.
Dauer:

Die Förderdauer beträgt insgesamt 10 Monate.

Für Jugendliche mit Behinderungen kann die Dauer bis zu 11 Monate betragen; für junge Menschen mit Behinderungen, die ausschließlich das Ziel der Arbeitsaufnahme haben, bis zu 18 Monate.

Für Jugendliche, die im Rahmen der BvB auf den Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses vorbereitet werden, kann die BvB bis zu 12 Monate dauern.

Vergütung:

Die Teilnehmenden der BvB haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfen (BAB). Jugendliche mit Aufenthaltsgestattung erhalten ggf. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).