Berufsqualifizierung (BQ)
Das Ziel der Berufsqualifizierung (BQ) ist es, Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen, die sich bereits für einen Beruf entschieden, aber trotz mehrfacher Bewerbungsversuche noch keinen entsprechenden Ausbildungsplatz gefunden haben, einen zügigen Übergang in die duale Ausbildung zu ermöglichen.
Für das Schuljahr 2024/25 ist es möglich, die BQ in zahlreichen Ausbildungsberufen des Dualen Systems zu absolvieren. Dazu bieten die
Beruflichen Schulen entsprechende BQ-Plätze für beruflich orientierte und für den Beruf geeignete Jugendliche an.
Inhalte:
Die BQ findet an berufsbildenden Schulen in Kooperation mit Betrieben und Bildungsträgern statt. Sie deckt inhaltlich und zeitlich das erste Ausbildungsjahr vollständig ab.
- Die Inhalte richten sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes.
- Die Teilnehmenden beginnen ihre Ausbildung mit einem mehrwöchigen Unterricht an der jeweils zuständigen berufsbildenden Schule. Anschließend durchlaufen sie unterschiedliche schulische und betriebliche Lernphasen.
- Zur Beratung und Unterstützung steht den Teilnehmenden neben den Lehrkräften ein/-e Ausbildungsbegleiter/-in zur Verfügung. Diese/-r Ausbildungsbegleiter/-in unterstützt auch die Unternehmen und Betriebe bei Fragen oder Schwierigkeiten.
- Die Teilnehmenden schließen zunächst eine Bildungsvereinbarung (keinen Ausbildungsvertrag) mit der zuständigen berufsbildenden Schule ab.
- Im Laufe der BQ (spätestens nach Abschluss des Schuljahres) erfolgt optimalerweise der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Betrieb, sodass die duale Berufsausbildung regulär in einem Betrieb durchgeführt werden kann.
- Konnte kein betrieblicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden, wird den Teilnehmenden ermöglicht, die Ausbildung trägergestützt zu beenden (Ausbildungsprogramm BQ-Anschluss ), wenn die BQ vollständig und erfolgreich durchlaufen wurde.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die in der BQ absolvierte Zeit auf die folgende Ausbildungszeit angerechnet werden.
Zielgruppe:
- junge Menschen mit begründeter Berufswahlentscheidung, die sich mehrfach ohne Erfolg im jeweiligen Berufsfeld beworben haben und keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben
- vorrangig schulpflichtige junge Menschen
- Wohnsitz Hamburg
Junge Menschen mit Beeinträchtigungen können bei Bedarf eine individuelle Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz für den Betrieb und die berufliche Schule beim Hamburger Institut für Berufliche Bildung (Funktionspostfach HIBB-Inklusion@hibb.hamburg.de) beantragen.
Alter:
- vorrangig bis 18 Jahre (Teilnahme bis 20 Jahre möglich)
Sprachniveau:
- Mindestanforderungen je nach Berufsfeld unterschiedlich
Weitere Voraussetzungen:
- Grundsätzliche Eignung für den Beruf
-
Nachweis erfolgloser Bewerbungsbemühungen
Dauer: Die BQ dauert maximal ein Jahr.
Vergütung: Die Teilnehmenden der BQ erhalten keine Ausbildungsvergütung (BAföG-fähiges Angebot).
Beginn: Regelhaft zu Beginn des Schuljahres. Unterjährig ist ein Einstieg in die BQ jederzeit möglich.
Bewerbung:
Die Bewerbung für die BQ in allen dualen Ausbildungsberufen erfolgt über ein zentrales Verfahren. Alle Bewerbungen werden an die E-Mail EQM-BQ@hibb.hamburg.de geschickt. Von dort werden die Bewerbungen an die jeweils zuständige Berufsschule weitergeleitet. Die Berufsschule gibt den Bewerber/-innen eine Rückmeldung zum weiteren Verfahren. Im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens kann ein berufsspezifischer Eignungstest stattfinden. Die Bewerbung ist jederzeit möglich. Detaillierte Informationen zur Bewerbung finden Sie unter www.hibb.hamburg.de.