Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Hamburgischen Schulgesetzes, sondern Einrichtungen, die von Bildungsträgern in freier Trägerschaft betrieben werden.
Produktionsschulen sind ein die Schulpflicht an Berufsvorbereitungsschulen ersetzendes Bildungsangebot für Jugendliche, von denen zu erwarten ist, dass sie die schulischen Angebote der Ausbildungsvorbereitung nicht annehmen werden bzw. von den schulischen Regelangeboten nicht erreicht werden können.
Im Rahmen einer möglichst engen Kooperation zwischen der Produktionsschule, allgemeinbildenden Schulen, Beruflichen Schulen sowie Betrieben in der Region sammeln die Jugendlichen Erfahrungen, die ihre berufliche Orientierung und damit den Weg in Ausbildung oder Beschäftigung ermöglichen und unterstützen sollen.
Ziele:Vorrangiges Ziel ist es, den Jugendlichen den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung zu ermöglichen, indem die berufliche Handlungsfähigkeit gefördert, der Übergang in die duale Berufsausbildung unterstützt und damit die Basis für eine qualifizierte Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt gelegt wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden Lern- und Arbeitsprozesse miteinander verknüpft. An Hamburger Produktionsschulen werden (i. d. R. in mindestens drei Berufsfeldern mit Bezug zum Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt) Produkte und Dienstleistungen erbracht, die an reale Kunden verkauft werden. Durch die Herstellung von marktfähigen Produkten und Dienstleistungen soll Verantwortungsbewusstsein, Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit gefördert sowie erste berufliche Erfahrung in betriebsähnlichen Arbeits- und Geschäftsprozessen ermöglicht werden. Im Zentrum stehen dabei die Stärkung des eigenverantwortlichen und selbstständigen Lernens sowie die Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben und Lernen.
Das Arbeiten und Lernen am Kundenauftrag in betriebsähnlichen Strukturen der verschiedenen Werkstatt- und Dienstleistungsbereiche der Produktionsschule ermöglichen die Entwicklung von grundlegenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit notwendig sind.
Betriebliche Praktika (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung) gehören verbindlich zur Übergangsgestaltung an Produktionsschulen.
Zielgruppen:
Zielgruppe für die Produktionsschulen Altona, Barmbek, Harburg, Wilhelmsburg und das Produktionsschulzentrum Hamburg sind schulpflichtige Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung, die eine Stadtteilschule bzw. eine Bildungsabteilung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ehem. Förder- bzw. Sonderschulen) in der Regel nach zehn Schulbesuchsjahren verlassen haben und noch nicht berufswahlentschieden sind oder/ und über keinen Ausbildungsvertrag oder andere Anschlüsse im Rahmen der Schulpflicht verfügen.
Interessenten müssen in Hamburg gemeldet sein.
Jugendliche mit Beeinträchtigungen erhalten zusätzliche Unterstützung durch Arbeitsassistentinnen und Arbeitsassistenten.
Zielgruppe für die Produktionsschulen Eimsbüttel und Steilshoop sind schulpflichtige Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung, die eine Stadtteilschule bzw. eine Bildungsabteilung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ehem. Förder- bzw. Sonderschulen) in der Regel nach zehn Schulbesuchsjahren verlassen haben und noch nicht berufswahlentschieden sind oder/ und über keinen Ausbildungsvertrag oder andere Anschlüsse im Rahmen der Schulpflicht verfügen.
Interessenten müssen in Hamburg gemeldet sein.
Abschluss:
Jugendliche, die die Produktionsschule erfolgreich absolviert haben, erhalten ein Produktionsschulzeugnis, das die erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit bescheinigt (Aussagen über die erworbenen fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen, Nachweis über ausbildungs- und berufsbezogene Teilqualifizierungen und absolvierte Qualifizierungsbausteine, Praktikumsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse der Praktikumsbetriebe).
Vorbereitung auf die externen Prüfungen zum Erwerb des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (eESA):
Die Vorbereitung auf die Prüfungen für den externen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) ist möglich (§ 11 Externenprüfung; APO BVS), aber nicht primäres Ziel. Jugendliche an Produktionsschulen haben die Möglichkeit, die Prüfung für Externe zum Erwerb des Abschlusses der Berufsvorbereitungsschule, der in seinen Berechtigungen dem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss entspricht bei und in enger Zusammenarbeit mit kooperierenden Berufsbildenden Schulen abzulegen.
Übergänge:
Produktionsschulen verfügen über ein Übergangs- und
Anschlussmanagement. Sie übernehmen für alle Jugendlichen die
Verantwortung bis zur erfolgreichen Einmündung in eine Ausbildung bzw.
sinnvolle Anschlussmaßnahme. Im Übergangsprozess wird eng mit der Jugendberufsagentur, der Berufsberatung sowie der Reha-Ersteingliederung der Agentur für Arbeit zusammengearbeitet.
Dauer:
Die Verweildauer (i. d. R. ein Jahr) richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsstand und den Bedürfnissen der Jugendlichen.
Motivationsprämie:Alle Jugendlichen erhalten individuelle Leistungsprämien. Diese werden zu dem Zweck gezahlt, die Motivation der Jugendlichen zu honorieren, anzuerkennen und somit zu befördern und dienen in dieser Zweckbestimmung als pädagogisches Instrument. Die individuellen Leistungsprämien werden leistungsabhängig gezahlt.
Beginn:Jederzeit, wenn Plätze frei sind und nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen.
Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen:
Das „Auszeit“-Modell bietet Schülerinnen und Schülern aus Stadtteilschulen sowie aus den Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren für einen begrenzten Zeitraum (i.d.R. drei Monate) ein alternatives pädagogisches Umfeld, um sie in einer anderen Lernumgebung durch praktisches Tun neu zu orientieren, sozial zu stabilisieren und wieder systematisch an das Lernen heranzuführen. Mehr Informationen und Platzzahlen siehe "
Auszeit-Modell an Produktionsschulen (PS)"