Berufliche Eingliederung für junge Menschen mit Behinderungen
Ziel der Beruflichen Eingliederung für junge Menschen mit Behinderungen ist, die Teilnehmenden auf eine anschließende sozialversicherungspflichtige / arbeitsmarktnahe Beschäftigung – mit oder ohne weitergehende Unterstützung – vorzubereiten. Das Angebot kann in Betriebsstätten einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) bzw. eines Rehabilitationsträgers oder in Form einer betrieblichen Berufsbildung (mit Unterstützung durch einen Rehabilitationsträger oder eine WfbM) wahrgenommen werden.
Inhalt:
- 3 Monate Eingangsverfahren: berufliche Orientierung und Kompetenzanalyse
- 24 Monate Berufsbildungsbereich: praktische Erprobung und Qualifizierung
- Unterstützung durch Bildungsbegleiter/-in
- 1x wöchentlich Berufsvorbereitungsunterricht an den berufsbildenden Schulen: Berufliche Schule Eidelstedt (BS 24), Berufliche Schule Uferstraße (BS 29) oder Berufsschule Sozialpädagogik Altona (BS 21)
Wenn ein Zugang zum Arbeitsmarkt auch dann noch nicht gegeben ist, besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, in besonderen Arbeitsprojekten oder auf das Integrationspraktikum. Leistungsträger ist in diesen Fällen die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung (noch) nicht ausbildungs- oder vermittlungsfähig sind. Sie haben einen Anspruch auf eine Förderung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation. Voraussetzung ist die Abklärung eines entsprechenden Förderbedarfes mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit (Team Rehabilitation Ersteingliederung).
Dauer: maximal 27 Monate
Beginn: monatlich