Jobcenter team.arbeit.hamburg – für Menschen ohne festen Wohnsitz

Zuständig für Kunden/-innen, die

  • alleinstehend sind und ihre letzte Meldeadresse in Hamburg vor dem 01.02.2004 verloren haben oder
  • nach Hamburg ziehen und hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt wählen, ohne bereits über eine Wohnung bzw. Meldeadresse zu verfügen,
  • aus der Haft kommen und nicht in eine Wohnung oder eine Bedarfsgemeinschaft zurückkehren,
  • in einer stationären Einrichtung gem. §§ 67-69 SGB XII (z. B. niedrigschwellige Wohnangebote in Containern für obdachlose Menschen) untergebracht sind.
Für alle anderen Personen ohne festen Wohnsitz mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II sind die Jobcenter der letzten Meldeadresse zuständig.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis, Unterlagen über Einkommen, Vermögen und Miete inklusive Nebenkosten. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr, 8:00 - 12:00 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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