Übergang in Ausbildung und Arbeit für 18-21-Jährige (ÜAA)
Das Projekt wendet sich an junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre), die nach dem HmbSchG nicht mehr schulpflichtig sind, die ihren schulischen Bildungsprozess aber noch nicht abgeschlossen haben und einen Übergang in Ausbildung oder Arbeit anstreben. Das ganztägige duale Bildungsangebot ermöglicht eine enge Verzahnung von schulischer Grundbildung, BO und Sprachförderung. Zentraler Bestandteil ist eine Vollzeitbeschulung mit hohem praktischem Anteil in Form von Betriebspraktika.
Inhalte:
Die Maßnahme ÜAA gliedert sich in drei Phasen:
Phase I:
- Eine bis zu drei Monate umfassende Vorbereitungs- und Klärungsphase
- Niedrigschwelliger Einstieg
- Vorbereitung auf die Teilnahme am ganztägigen Bildungsangebot
- Teilnahme am ganztägigen dualisierten Bildungsangebot
- Sozialpädagogische Unterstützung als Schnittstelle zwischen Schule, Teilnehmer/-in und Betrieb
- Systematische Vorbereitung auf die Teilnahme an Abschlussprüfungen, die in ihren Berechtigungen dem erweiterten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (eESA) oder dem Mittleren Schulabschluss (MSA) entsprechen. Die Beschulung erfolgt integriert in die Bildungsgänge AvM-Dual (Zielgruppe A) und AvDual (Zielgruppe B)
- nach erfolgreicher Beendigung des Bildungsganges werden die Teilnehmenden im Übergang in die nächste Qualifizierung begleitet
Zielgruppe A:
Neu zugewanderte junge Erwachsene,
- ohne (belegbaren) Schulabschluss,
- die sich in ihrem Herkunftsland noch in allgemeinen schulischen Bildungsprozessen befanden und diese nicht abschließen konnten.
Zielgruppe B:
Nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene,
- die Hilfen nach §41 SGB VIII erhalten,
- die aufgrund schwieriger persönlicher Lebenslagen keinen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt finden konnten,
- die nicht beruflich orientiert sind und einmal erworbene Basiskompetenzen reaktivieren müssen.
Zwischen 18 und 21 Jahren (U21)
Zugangsvoraussetzungen:
- nachgewiesenes Deutschsprachniveau mind. A2
- Arbeitsmarktzugang oder Perspektive auf Arbeitsmarktzugang
- Leistungsbezug nach §41 SGB VIII (nur für Zielgruppe B)
Maximal 2 Jahre. Der Einstieg in den Bildungsgang ist jederzeit möglich.
Ort:
Der schulische Teil findet an der Beruflichen Schule Holz Farbe Textil (BS25) und der Beruflichen Schule City Nord (BS28) statt.
Förderung:
ÜAA ist ein Projekt des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) und wird durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Die Hamburger Sozialbehörde kofinanziert das Projekt.
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Beschäftigung und Bildung gGmbH
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Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)
- Direkt bei dem/den aufgeführten Anbieter/n.