Berufsvorbereitung und Qualifizierung für junge Menschen mit Behinderung im Bereich Kinderbetreuung

Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung und Qualifizierung von schulpflichtigen jungen Menschen mit einer Behinderung auf eine Berufstätigkeit als Kitahelfer/-in. Weitere Ziele sind die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung, das Erkennen eigener Potentiale und die Vorbereitung auf einen individuell angemessenen und gewünschten Arbeitsplatz.

Die vierjährige Maßnahme gliedert sich in zwei Teile:

2 Jahre schulische Berufsvorbereitung an der BS 21:

  • zwei Tage in einer Kindertagesstätte des allgemeinen Arbeitsmarktes und drei Tage in der Schule 
  • Berufsbezogener Unterricht 
  • Berufsübergreifender Unterricht (z. B. Sprache und Kommunikation, Mathematik, Wirtschaft und Gesellschaft) 
  • Sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Unterstützung durch die Schule (auch am Praxisort oder z. B. bei der Kita-Akquise; bei Bedarf Suche nach einer alternativen Anschlussmaßnahme, auch über die zwei Jahre hinaus)
2 Jahre berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich der Elbe-Werkstätten:
  • drei Tage in einer Kindertagesstätte und zwei Tage in der Schule 
  • weiterhin theoretische Qualifizierung an der BS 21 
  • Sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Unterstützung durch die Elbe-Werkstätten
  • Individuelle Entwicklungs- und Berufswegeplanung
  • Regelmäßige Reflexion und Gespräche am Praxisort 
  • Austausch mit den Kita-Erziehern und der BS 21 als Berufsschule 
Die jungen Menschen bleiben während der gesamten Maßnahme in derselben Kita. Im Anschluss gibt es in einer Kita eine Übernahme im Rahmen des Hamburger Budgets oder eines Außenarbeitsplatzes der Elbe-Werkstätten.

Zielgruppe:
  • Schulpflichtige junge Menschen mit speziellen Förderbedarfen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung und keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren bzw. ausüben können (mit einem Werkstatt-Status)
In Ausnahmefällen ist auch ein Quereinstieg in den Berufsbildungsbereich der Elbe-Werkstätten für die letzten zwei Jahre der Qualifizierung möglich (für nicht mehr schulpflichtige Menschen mit speziellen Förderbedarfen).

Dauer: 4 Jahre

Beginn: Jedes zweite Jahr. Nächster Beginn zum Schuljahr 2024/25