Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (SPA), vollqualifizierend

​Ziel
Die vollqualifizierende Ausbildung soll die Schüler/-innen befähigen, als sozialpädagogische Assistenz gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in sozialpädagogischen Arbeitsbereichen tätig zu sein.

Struktur
Die zweijährige Ausbildung (für Schüler/-innen mit mittlerem Schulabschluss) bzw. die verlängerte zweieinhalbjährige Ausbildung (für Schüler/-innen mit erweitertem erstem Schulabschluss) umfasst eine schulische und eine praktische Ausbildung. An drei Tagen in der Woche sind die Schüler/-innen in der Schule, an zwei Tagen in einer Praxisstätte. Die Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr.

Unterrichtsfächer
Sozialpädagogisches Handeln, Entwicklung und Bildung, Sprache und Kommunikation, Kreative Gestaltung, Bewegung, Spiel, Musik, Naturwissenschaften und Gesundheit,
Fachenglisch, Mathematik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Aufnahmebedingungen

  • Mittlerer Schulabschluss für die zweijährige Ausbildung oder
  • Erweiterter erster Schulabschluss für die verlängerte zweieinhalbjährige Ausbildung
  • Praxisplatz für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxisausbildungsstätte
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Erster Wohnsitz in Hamburg (bei Minderjährigen gilt dies auch für mindestens einen Erziehungsberechtigten).
Abschluss
Mit Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/-r sozialpädagogische/-r Assistent/-in“ zu führen.
Wer seinen mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder den Zugang in die gymnasiale Oberstufe vorweisen kann, kann parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife erwerben. Dies geht einher mit einem erhöhten Anforderungsniveau in den Fächern Mathematik, Fachenglisch und Naturwissenschaften.
Wer mit dem erweiterten ersten Schulabschluss die Ausbildung beginnt, kann den mittleren Schulabschluss erwerben, wenn die SPA-Ausbildung mit einem Schnitt von 3,0 oder besser abgeschlossen wird.

Anmeldung
Ausbildungsbeginn für die zweijährige Ausbildung ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Anmeldungen erfolgen vom 1. Februar bis zum 30. April des jeweiligen Jahres. Die zentrale Anmeldeschule für die zweijährige Ausbildung (für Schüler/-innen mit mittlerem Schulabschluss) ist die Berufliche Schule Hamburg-Harburg.
Ausbildungsbeginn für die zweieinhalbjährige Ausbildung ist der erste Schultag nach den Sommerferien oder der 1. Februar. Anmeldungen für den Ausbildungsbeginn nach den Sommerferien erfolgen vom 1. Februar bis zum 30. November des Vorjahres. Die zentrale Anmeldeschule für die zweieinhalbjährige Ausbildung (für Schüler/-innen mit erweitertem erstem Schulabschluss) ist die Berufliche Schule für Sozialpädagogik Anna-Warburg-Schule.

Darüber hinaus gibt es noch private Anbieter, die aber kostenpflichtig sind. Nähere Informationen können dem Handbuch Berufliche Bildungswege entnommen werden.